Übersetzen und Dolmetschen

Einfache (nicht beglaubigte) Übersetzungen

Gerne übersetze ich für Sie auch Texte, die keine beglaubigte Übersetzung benötigen, und zwar in den folgenden Sprachkombinationen:

  • Deutsch-Tschechisch
  • Tschechisch-Deutsch
  • Deutsch-Spanisch
  • Spanisch-Deutsch
  • Englisch-Tschechisch
  • Englisch-Spanisch

Spezialisierung:

  • Recht und Rechtssprache – als Jurist widme ich mich vor allem den juristischen Texten
  • Andere (medizinische, technische Texte)

Gerichtsdolmetschen Tschechisch-Spanisch

Als Gerichtsdolmetscherin für die tschechische und spanische Sprache ernannt sowohl in Tschechien als auch in Spanien darf ich vor Gericht oder einer anderen Behörde beider Länder dolmetschen. Meistens begleite ich meine Kunden als Gerichtsdolmetscherin bei den folgenden Verfahren:

  • Vernehmung in Aufenthaltsangelegenheiten
  • Rechtshandlungen in den Standesämtern
  • Vornehmen von Rechtshandlungen vor anderen Stellen

Außerdem bin ich als Gerichtsdolmetscherin für staatliche Behörden tätig.

Beglaubigte Übersetzungen Tschechisch-Spanisch

Als Gerichtübersetzerin der tschechischen und spanischen Sprache ernannt sowohl in Tschechien als auch in Spanien darf ich sog. beglaubigte Übersetzungen für offizielle Zwecke in beiden Ländern anfertigen.

Ich übersetze alle Arten von Dokumenten, die eine beglaubigte Übersetzung erfordern, am häufigsten die folgenden:

  • Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
  • Medizinische Berichte und Gutachten
  • Steuererklärungen
  • Gesellschaftsverträge
  • Entscheidungen von Gerichten und Behörden

Elektronische
beglaubigte Übersetzungen

Ich kann alle beglaubigte Übersetzungen auch als elektronische Übersetzungen mit einer elektronischen Signatur anfertigen, die ein qualifiziertes Zertifikat zur Grundlage hat. Die Signatur ist in der Europäischen Union anerkannt.

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fragen zum Thema Übersetzen und Dolmetschen haben, können Sie mich jederzeit hier kontaktieren.