Übersetzen und Dolmetschen
Einfache (nicht beglaubigte) Übersetzungen
Gerne übersetze ich für Sie auch Texte, die keine beglaubigte Übersetzung benötigen, und zwar in den folgenden Sprachkombinationen:
Spezialisierung:
Gerichtsdolmetschen Tschechisch-Spanisch
Als Gerichtsdolmetscherin für die tschechische und spanische Sprache ernannt sowohl in Tschechien als auch in Spanien darf ich vor Gericht oder einer anderen Behörde beider Länder dolmetschen. Meistens begleite ich meine Kunden als Gerichtsdolmetscherin bei den folgenden Verfahren:
Außerdem bin ich als Gerichtsdolmetscherin für staatliche Behörden tätig.
Beglaubigte Übersetzungen Tschechisch-Spanisch-Deutsch
Als Gerichtübersetzerin der tschechischen, spanischen und deutschen Sprache darf ich sog. beglaubigte Übersetzungen zwischen allen drei Sprachen anfertigen.
Als Gerichtübersetzerin der tschechischen und spanischen Sprache ernannt sowohl in Tschechien als auch in Spanien darf ich sog. beglaubigte Übersetzungen für offizielle Zwecke in beiden Ländern anfertigen.
Ich übersetze alle Arten von Dokumenten, die eine beglaubigte Übersetzung erfordern, am häufigsten die folgenden:
Elektronische
beglaubigte Übersetzungen
Ich kann alle beglaubigte Übersetzungen auch als elektronische Übersetzungen mit einer elektronischen Signatur anfertigen, die ein qualifiziertes Zertifikat zur Grundlage hat. Die Signatur ist in der Europäischen Union anerkannt.
Haben Sie Fragen?
Wenn Sie Fragen zum Thema Übersetzen und Dolmetschen haben, können Sie mich jederzeit hier kontaktieren.